Bevormundung durch die KESB

Verschiedene Parteigrössen sprechen sich gegen die KESB-Initiative aus, obwohl ihnen die Freiheit oder die christlichen Werte ihrer Bürger scheinbar am Herzen liegen! Wie kann es sein, dass diese Parteien der Behörde KESB so gut gesinnt sind? Vielleicht fehlt den Gegnern der KESB-Initiative die persönliche Erfahrung mit der KESB. Durch einen Unfall, durch Krankheit, einen Todesfall in der Familie, ein behindertes Kind, einen dementen Elternteil, eine Scheidung, eine Gefährdungsmeldung eines gelangweilten Nachbarn usw. kann jeder Bürger plötzlich zum KESB-Fall werden.

Nicht die KESB muss dem Klienten belastende Punkte aufzeigen sondern ich als vorgeladener Bürger muss für mich entlastende Beweise liefern. Bereits heute gibt es etliche traumatisierte Menschen, darunter auch viele Kinder. Durch unverständliche Entscheidungen der KESB leiden viele Menschen unter Zukunftsängsten. Sie fühlen sich hilflos und allein gelassen. Dass Gemeinden kein Beschwerderecht haben bezüglich den von der KESB angeordneten Massnahmen ist unverständlich.

Die Bürger zahlen für langwierige Verfahren, teure Massnahmen und eventuelle Fehlentscheide, welche uns in einigen Jahren wieder einholen werden (Verdingkinder). Die Behörde KESB kann zu viel Macht ausüben und muss dafür keine Verantwortung übernehmen! Wird öffentlich über Missstände der KESB aufgeklärt, so schweigt diese Behörde und bezieht sich auf ihre Schweigepflicht wegen des laufenden Verfahrens. Bei umstrittenen Entscheidungen waren die Richter bis anhin stets auf der Seite der KESB. Zum Glück sind die Gehälter aller Beteiligten solcher Gerichtsfälle gedeckt, dank uns Steuerzahlern.

Die Gegner argumentieren gegen die Initiative, weil der Einbezug der Gemeinden viel Geld kosten würde. Kennt jemand die genauen Kosten der KESB? Diese kann wohl niemand genau beziffern, da zu viele Ämter und Berufsgruppen involviert sind. Ob durch die Gemeinden oder den Kanton, wir Steuerzahler müssen für sämtliche Ausgaben der KESB aufkommen.

Bevor Sie über die KESB-Initiative abstimmen, informieren Sie sich über die Arbeit der KESB. Sprechen Sie mit betroffenen Personen über ihre Erfahrungen mit der KESB. Motivieren Sie ihr Umfeld, sich mit dem Thema KESB zu befassen und am 21. Mai an die Urne zu gehen. Nutzen wir unser Recht zur Mitbestimmung! Die KESB bestimmt über unsere Rechte und unsere Freiheit, sollten wir ein KESB-Fall werden. Diese Grundrechte lassen wir uns nicht nehmen!

Darum stimme ich mit einem überzeugten JA für die KESB-Initiative!


Marc Herger, Sekretär SVP Steinen

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