Aktuell

SVP will Regulierungskosten senken

Von Thomas Haas, Kantonsrat, Lachen

Am letzten Mittwoch hat der Schwyzer Kantonsrat ein SVP-Postulat erheblich erklärt, welches unsere Schwyzer KMU und unsere Bürger vor übermässigen Regulierungskosten schützen will. Konkret fordert die SVP eine sogenannte Regulierungskostenbremse. Das bedeutet, dass die Regierung neu bei jeder Vorlage ausweisen muss, welche Kosten der Wirtschaft und dem Bürger durch die neue Vorschrift aufgebürdet werden. Falls eine gewisse Kostengrenze überschritten wird oder eine genügend grosse Anzahl von Bürgern oder KMU betroffen sind, soll eine erhöhte Anforderung an das Abstimmungsmehr im Kantonsrat gestellt werden (so wie wir dies von der Schuldenbremse kennen). Es sollte meines Erachtens selbstverständlich sein, dass wir als Gesetzgeber die Folgekosten unserer Regulierungen ausweisen. Die KMU-freundlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus FDP und SVP haben dem Postulat gemeinsam zum Durchbruch verholfen. Dagegen wehrten sich praktisch geschlossen die Mitte, glp und SP – obschon sie sich selber gerne als «KMU-freundlich» bezeichnen. Sie fürchten vor allem um ihre Stimmkraft bei der Heraufsetzung des Abstimmungsmehrs. Aber wie hat ein Kantonsratskollege gesagt: «Vor Politiker muss man sich in Acht nehmen. Wir müssen uns vor dem Regulierungswahn schützen.» Treffender kann man es nicht mehr formulieren.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/partei/editorials/svp-will-regulierungskosten-senken/

SVP will Steuersenkung von 30 Prozent

Medienmitteilung

Der Schwyzer Finanzhaushalt ist dank der bürgerlichen Finanzpolitik ausgezeichnet aufgestellt. Namentlich die hohe Eigenkapitalquote und der grosse Überschuss im Jahr 2021 erlauben definitiv eine signifikante Senkung des Steuerfusses. Der Vorschlag der Regierung einer Senkung von 20% ist aus Sicht der SVP zu wenig. Die Analyse der SVP ergibt eine optimale Senkung von 30% einer Einheit.

Neben der Forderung der Regierung für eine Steuersenkung von 20% stehen weitere Vorschläge für Steuersenkungen von bis zu 40% im Raum. Für die SVP ist klar: Der Kanton soll dem Bürger und den KMU nicht mehr Steuern entziehen als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Angesichts des Eigenkapitals von fast CHF 700 Mio. und dem budgetierten Überschuss von CHF 80 Mio. im Jahr 2022 ist eine weitergehende Senkung des Steuerfusses als die vom Regierungsrat beantragten 20% angezeigt. Die Analyse hat nun gezeigt, dass eine Steuersenkung von knapp über 30% je Einheit optimal wäre.

Einmal mehr stellt sich aber heraus, dass der Hund beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) begraben ist, denn der Kanton Schwyz stösst bei den Vermögenssteuern an dessen natürliche Untergrenze. Die sogenannte Grenzabschöpfungsrate liegt bei einer Steuerfuss-Senkung von 30% bei 97.33%. D.h. eine höhere Steuerfuss-Senkung würde dazu führen, dass der Kanton auf neu zugezogene Vermögen mehr in den NFA abliefern müsste als er an Steuern einnimmt. Hier zeigen sich die negativen Folgen des NFA deutlich. Die SVP Kanton Schwyz hat bereits bei der Abstimmung im Jahr 2014 eindringlich davor gewarnt. Die Plünderung der Schwyzer Staatskasse durch Bundesbern wird immer unerträglicher. Wir tragen Sorge zu Finanzhaushalt und schaffen attraktive Konditionen für die Bevölkerung, dies währenddessen andere Kantone und allen voran deren linksgrün dominierten Städte das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster werfen. In Zukunft sind deshalb Lösungen gefragt, um aus dieser «Geiselhaft» des NFA auszubrechen.

Die SVP wird den Antrag für eine 30-Prozentige Steuersenkung in der Kantonsratsdebatte als Kompromisslösung einbringen. SVP-Fraktionspräsident Thomas Haas, Lachen, sagt dazu: «Da eine Steuersenkung von 40% dazu führen würde, dass Bürger und KMU neue Vermögen im Kanton Schwyz quersubventionieren müssten, beantragt die SVP dem Kantonsrat eine Senkung um 30% bzw. einen Steuerfuss von 120%. Dies führt zu einer allgemeinen signifikanten und spürbaren steuerlichen Entlastung der Bürger im Kanton Schwyz.»

Leistung lohnt sich nicht mehr

In den Sümpfen von Bern – Episode 165

«Muesch hert schaffe, denn chasch dr au öpis leiste!» So hat man früher die Menschen zur Leistung ermuntert. Doch stimmt das im heutigen Leben überhaupt noch? Umfragen zeigen, dass zwei von drei Befragten nicht mehr daran glauben, dass sich Leistung wirklich lohnt. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.

Die SVP sagt 3x Nein am 28. November 2021

Medienmitteilung

Am 2. November 2021 hat die SVP Kanton Schwyz im Restaurant Pension Betschart in Ibach die Parteiversammlung abgehalten. Die Versammlung musste in einem gedeckten Aussenbereich und entsprechenden Schutzkonzept stattfinden damit auch Mitglieder ohne Zertifikat teilnehmen konnten. Die SVP lehnt die diskriminierende und willkürliche Zertifikatsplicht ab und stellt sich klar gegen diese Spaltung der Bevölkerung. Für den bevorstehenden eidgenössischen Abstimmungssonntag empfiehlt die SVP Kantonalpartei 3x Nein.

Die Pflegeinitiative wird von der SVP-Basis klar abgelehnt. Anerkannt wird, dass in Bezug auf die schwierigen Arbeitsbedingungen ganz klar ein Handlungsbedarf besteht. Mit der vorliegenden Gewerkschaftsinitiative will man die Pflege aber akademisieren, dies wird nicht die gewünschten Verbesserungen bringen. Der Contra-Referent und Aargauer Nationalrat Andreas Glarner sagte dazu: «Wer wirklich etwas für die Pflegenden tun will, lehnt die Initiative ab. Damit tritt der indirekte Gegenvorschlag automatisch per 1. Januar 2021 in Kraft. Dieser nimmt die wichtigsten Anliegen auf und setzt diese vor allem schnell um.»

Zur Justiz-Initiative fasst die Parteiversammlung deutlich die NEIN-Parole. Der Pfäffiker SVPKantonsrat Dr. Alexander Lacher traf es mit seiner Aussage auf den Punkt: «Die Initiative gibt vor ein Problem zu lösen, das so eigentlich gar nicht existiert.». Die Initiative behauptet nämlich, die Justiz in der Schweiz sei nicht mehr unabhängig. Dass die Wahl der Bundesrichter im Losverfahren die besseren Resultate bringt, als die Wahl durch die gewählten Volksvertreter in National- und Ständerat, darf stark bezweifelt werden.

Als letzte Vorlage wurden die Änderungen des Covid-19-Gesetzes beraten. Nationalrat Marcel Dettling setzte sich als Referent für ein Nein ein. Dettling sagt dazu: «Anfang September hat der Bundesrat ohne epidemiologische Notwendigkeit mit der Ausweitung der Zertifikatpflicht im Inland einen faktischen Impfzwang eingeführt und unsere Gesellschaft gespalten. Das dürfen wir so nicht akzeptieren!»

Die Versammlung bestätigte dies und empfiehlt der Bevölkerung ganz klar ein NEIN zur Änderung des Covid-19-Gesetzes am 28. November. Im Vordergrund steht, dass die aktuell geltende und diskriminierende Zertifikatspflicht unbedingt wieder rückgängig gemacht werden muss. Es darf nicht sein, dass ein Teil der Bevölkerung vom öffentlichen Leben faktisch ausgeschlossen wird. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen und aufhetzen! Diese Spaltung der Bevölkerung lehnt die SVP klar und deutlich ab.

Die Schwyzer SVP ist der Meinung, dass Freie Bürgerinnen und Bürger keine Bevormundung durch den Staat brauchen. Sie brauchen kein Zertifikat fürs Leben. Deshalb empfiehlt die SVP klar NEIN zum Covid-Gesetz und fordert die Freiheit zurück!

Nein zum Covid-19-Gesetz

Leserbrief

Mit der neuerlichen Abstimmung vom 28. November 2021 über die anhaltenden, unverhältnismässigen und bisweilen rechtswidrigen Corona-Schutz- und Hygienemassnahmen erhalten wir eine zweite Chance Nein zu sagen. Genau wie einst die alten Eidgenossen zu Willhelm- Tells-Zeiten liegt es auch an uns (dem Volk und Souverän) die Herrschenden wieder zur Besinnung zu bringen. Im Gegensatz zu damals herrschen Vögte und Tyrannen nicht mehr von Schlössern und Burgen herab aufs „gemeine Volk“, sondern sitzen an den Schalthebeln in Bern, den jeweiligen Kantonsregierungen und in den von uns Steuerzahlern bequem eingerichteten Büroräumlichkeiten der ausufernden Verwaltung.

Während nun mehr über 18 Monaten herrscht hierzulande ein unwürdiges Treiben. Direktdemokratische Grundrechte (u.a. die Versammlungs-, Rede und Gewerbefreiheit) werden durch polizeiliche Massnahmen unterbunden bzw. stark eingeschränkt. Wer sagt, was er zum Thema denkt, wird als Querulant, Verschwörungstheoretiker – ja gar am Tode von den angeblich abertausenden an oder mit Corona-Verstorbenen mitverantwortlich gemacht. Fakt ist, dass bei den angeblich über 11`000 an oder mit Corona-Verstorbenen weniger als 100 Personen (!) unter 50 Jahre alt waren. Tyrannisiert durch all die getroffenen Massnahmen wird aber die gesamte Bevölkerung! Selbst als Kantonsparlamentarier erhält man auf entsprechende Fragen keine konkreten Antworten, wird mit pauschalen Floskeln zugedeckt – Kritik unerwünscht! Die Grundlage für derartige Einschränkungen unserer Grundrechte mit all den absurden Massnahmen fehlt somit bis heute. Es gab und gibt keine Evidenz für all das Verbrechen, was uns als bisweilen freie Bürger in einem freien Land angetan wurde. Gegipfelt im indirekten Impfzwang, verbunden mit der totalitären Zertifikatsplicht. Soll sich doch jeder und jede reinspritzen was er oder sie möchte aber bitte lasst alle in Ruhe, welche bewusst darauf verzichten. Komisch auch, dass hier das Wort Diskriminierung von offizieller Seite nie ins Feld geführt wird. Während man an unseren Schulen im Sportunterricht nicht einmal mehr das Spiel: „Wer hat Angst vom schwarzen Mann?….“ durchführen darf – demgegenüber aber in Zeiten des Gender-Wahnsinns alle Minderheitsformen und Arten an unseren Schulen hochlebt und in die Köpfe der Jugendlichen implementiert! – können wir als Ungeimpfte kurzerhand aus Teilen und Bereichen des öffentlichen Lebens auf diskriminierende Art und Weise ausgeschlossen werden. Spätestens bei den nächsten Wahlen sind Politikerinnen und Politiker, welche sich gegen unsere Freiheit und unsere verfassungsmässigen Grundrechte aussprachen und sich weiterhin als moderne Tyrannen und Vögte aufspielen, aus Amt und Würden zu entfernen. Konsequent und Querbeet über alle Parteien hinweg!

So schworen sich einst die alten Eidgenossen auf dem Rütli: „Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr. Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. Wir wollen trauen auf den höchsten Gott und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.“ Es reicht! Lassen wir den Freiheitsgedanken von damals wieder hochleben. Es wird Zeit, dass wir unsere Freiheit und verfassungsmässigen Grundrechte endlich wieder erlangen. Stimmen wir am 28. November 2021 überzeugt und voller Inbrunst Nein zum gefährlichen Covid-19-Gesetz.


Bernhard Diethelm, Vorderthal SZ
SVP-Kantonsrat / nicht geimpft

«Nein» für die Pflege und gegen ein ungebremstes Kostenwachstum


Von Albert Rösti, Nationalrat, Uetendorf (BE)

In Anbetracht der fehlenden Arbeitskräfte in der Pflege haben Bundesrat und Parlament diese Forderungen aufgenommen und über alle Fraktionen hinweg einen sehr grosszügigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der fünf von diesen sechs Anliegen praktisch vollständig erfüllt. Der Erfüllungsgrad dürfte dank der sofortigen Inkraftsetzung der beschlossenen Massnahmen bei einem Nein zur Initiative sogar grösser und wirkungsvoller sein zur Problemlösung als die Initiative selbst. Bei einem Ja zur Initiative würde die Diskussion zur Umsetzung mit ungewissem Ausgang von vorne beginnen und entsprechend der Vorgabe in der Initiative vier Jahre dauern.

Die Pflegeinitiative beinhaltet sechs konkrete Forderungen:

  • eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen
  • der Einsatz der Pflegenden entsprechend ihren Kompetenzen und Ausbildung
  • die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung
  • anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen
  • die Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung ohne ärztliche Verordnung
  • eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen

Mit der Ausbildungsinitiative mit finanziellen Mitteln von fast einer Milliarde Franken könnte die Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen rasch erhöht werden. Damit einher geht automatisch, dass dann die Leute entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden könnten und Unter- oder Überforderungen vermieden würden. Die Ausbildungsinitiative ermöglicht gleichzeitig die berufliche Entwicklung für alle Pflegenden, zumal die Offensive auch eine Unterstützung der Lebenshaltungskosten vorsieht. Mit mehr gut ausgebildeten Pflegenden lassen sich auch die Arbeitsbedingungen verbessern, zumal diese von der Verfügbarkeit von ausreichenden qualifizierten Arbeitskräften mitbeeinflusst werden. Ebenso sieht der Gegenvorschlag eine direkte Abrechnung von Leistungen gegenüber der Krankenkasse vor.

Das Parlament hat beim indirekten Gegenvorschlag aber ebenso dafür gesorgt, dass sich die Kostensteigerungen für die Prämienzahler in Grenzen halten. So werden die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern angehalten, Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, abzuschliessen. Demgegenüber müsste mit der Initiative ohne diese Einschränkung mit einem ungebremsten Kostenwachstum gerechnet werden. Das wäre nicht zu verantworten.

Der einzige mit dem Gegenvorschlag nicht übernommene Punkt ist die Regelung zur Abgeltung der Pflegeleistungen. Der Gegenvorschlag setzt mit der Gewährung von Beiträgen an Lebenshaltungskosten immerhin bei den fehlenden oder zu tiefen Einnahmen bei den Auszubildenden an. Ansonsten obliegt die Abgeltung der Pflegeleistungen den Kantonen und den Sozialpartnern. Eine Regelung in der Verfassung auf Bundesebene für eine einzelne Berufsgruppe wäre systemwidrig und widerspricht der geltenden Kompetenzordnung.

Im Übrigen hält der Bundesrat in der Botschaft zur Initiative folgendes fest: «Artikel 117c lässt keine explizite Aussage zur Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Kantonen zu. Aus einer systematischen Perspektive wäre es wenig kohärent, dass dem Bund ohne jede Präzisierung neue Kompetenzen in einem angestammten Aufgabenbereich wie der Gesundheitsversorgung zugesprochen werden sollte.»

Die Pflege kann also nur mit einem Nein zur Pflegeinitiative rasch und wirkungsvoll gestärkt werden, weil dann der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Ob bei einem Ja zur Initiative je die gleiche Wirkung erzielt werden kann, ist offen und wenn ja, dann erst in einigen Jahren und mit unabsehbaren nicht vertretbaren Kostenfolgen.

Nach dem Motto «Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» stimmt Nein zur Initiative, wer einerseits die Pflegenden unterstützen will und andererseits gegen ein ungebremsten Kostenwachstum im Gesundheitsbereich ist.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/editorials/nein-fuer-die-pflege-und-gegen-ein-ungebremstes-kostenwachstum/

Klimapolitik: unser Risiko Nummer 1

In den Sümpfen von Bern – Episode 163

Eine Zuschauerreaktion bringt mich dazu, mich noch einmal mit dem Thema Energiepolitik und Stromversorgung zu beschäftigen. Ich bin absolut überzeugt: Irgendwann wird sich die Einsicht durchsetzen, dass nicht der Klimawandel, sondern die Politik gegen den Klimawandel unser grösstes Risiko ist. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.

Keine Bundesrichter, die ihr Amt in der Lotterie gewonnen haben


Von Barbara Steinemann, Nationalrätin, Watt-Regensdorf (ZH)

Die Initianten der sogenannten «Justizinitiative» sind mit unserem System der Bundesrichterwahlen nicht zufrieden und stören sich insbesondere am Umstand, dass Richter faktisch politischen Parteien angehören müssen. Dies mit der Begründung, Bundesrichter könnten ihre Entscheide nicht frei von Interessenkonflikten der politischen Parteien fällen. Die konkreten Beispiele bleibt das Initiativkomitee jedoch schuldig. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten ist in der Schweiz bislang kein Urteil bekannt, das aufgrund einer Einflussnahme von aussen ergangen wäre.

Die Volksinitiative hat vier Pfeiler:

  1. Eine neue Fachkommission ersetzt die Gerichtswahlkommission, welche eine Qualifikation der Kandidaten vornimmt
  2. Ein Losverfahren entscheidet anstelle einer demokratischen Wahl
  3. eine einmalige Einsetzung der Richter auf Lebenszeit
  4. ein Absetzungsverfahren für fehlbare Richter.

Das Parlament würde jeglichen Einfluss auf die Wahlen ans Bundesgericht verlieren. Funktionäre schauen dann Dossiers durch, wer für das Amt des Richters geeignet sein könnte. Auch bei dieser Fachkommission dürften Wertvorstellungen vorhanden sein und eine Politisierung ohne demokratische Legitimation ist nicht auszuschliessen.

Richterwahl darf nicht dem Zufall überlassen werden

Heute sind es Menschen, die die Richterwahl aktiv steuern: Die genauere Prüfung obliegt 17 Parlamentariern, die Wahl selbst deren 246. Parteien haben kein Interesse daran, schlechte Richter ans Bundesgericht wählen zu lassen. Im Gegenteil, sie wollen Richter, die über einen guten Leistungsausweis verfügen, relevante Publikationen vorzuweisen haben oder sich in der Lehre einen Namen gemacht haben.

Bei der Wahl der Richter handelt es sich um einen höchst verantwortungsvollen Staatsakt, der nicht dem Zufall überlassen werden sollte. Ja, man würde die Mitglieder des Bundesgerichts buchstäblich der Lächerlichkeit preisgeben. Man stelle sich vor, wenn sich die höchsten Rechtsprecher im Land ins Gesicht sagen lassen müssten, sie hätten ihr Amt bloss in der Lotterie gewonnen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit, die Autorität und die Legitimation der Bundesrichter. Kein einziger Kanton lost seine Justizbehörden aus und wohl auch kein anderer Staat der Welt.

Jeder Richter in der Schweiz muss sich alle sechs Jahre wiederwählen lassen. Die Schweiz steht mit diesem Wiederwahlprozedere weltweit zwar ziemlich alleine da. Das heisst aber nicht, dass es deswegen falsch wäre. Die Wiederwahl bestätigt die demokratische Legitimation und institutionalisiert zudem eine gewisse Rechenschaftsablegung.

Überlange Amtsdauern – Richterinnen dürfen bis zum 69., Richter bis zu ihrem 70. Altersjahr im Amt bleiben – sind mit Risiken behaftet, fehlbare Richter müssten dann ausgerechnet via Abberufungsrecht durch das unerwünschte Parlament aus dem Amt entfernt werden.

Losverfahren führt zu schlechteren Richtern

Die Justizinitiative stellt die Kritik in den Raum, dass mit dem heutigen Auswahlverfahren die dritte Gewalt nicht genügend unabhängig von Parteien und Politik sei und dass die Auswahlkriterien zu wenig professionell seien. Stimmt das? Wenn wir die fachlichen Profile der 37 vollamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes anschauen, dann stellen wir fest: 80 Prozent der Mitglieder des Bundesgerichtes haben die richterliche Ochsentour über die kantonalen Gerichte gemacht, nicht selten vom Gerichtsschreiber hin zum Bezirks- oder Kantonsrichter oder zum Kantonsgerichtspräsidenten. 20 Prozent der Richterinnen und Richter haben eine eindrückliche juristische Fachkarriere gemacht: in Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen, Anstellungen in hohen Positionen.

Das Losverfahren würde unweigerlich dazu führen, dass schlechter qualifizierte Kandidierende zulasten besser qualifizierter Kandidierender ins Richteramt gelangen würden.

Die Mitglieder des Bundesgerichtes gehören alle einer politischen Partei an. Sie legen damit offen, welchen grundlegenden politischen Werten, Strömungen, gesellschaftlichen Weltanschauungen sie sich zugehörig fühlen. Das schafft Transparenz.

Immer mehr Fragen werden heute der rechtlichen Sphäre zugeordnet, obwohl sie eigentlich der politischen zuzuweisen wären: Wie die Kantone ihre Wahlsysteme auszugestalten haben, ob Verträge mit der EU dem landesinternen Recht vorgehen, ob Einbürgerungen bloss ein Verwaltungsakt sind, ob eine Volksabstimmung wegen falscher Statistiken wiederholt werden muss; die Behauptung, bei der dritten Gewalt handle es sich um eine apolitische Institution, vermag der Realität nicht standzuhalten. Viele weitreichende Entscheide erfolgen nicht einstimmig, gerade letztere Beispiele sind jeweils mit 3 zu 2 Mehrheiten ergangen. Aus diesem Grund ist die politische Dimension der Rechtsprechung nicht zu unterschätzen.

Wir wollen alle Wertehaltungen am Gericht vertreten haben. Unser Staatswesen ist, im Gegensatz zum Ausland, auf Konkordanz aufgebaut. Das führt zu Stabilität und eben auch zur Akzeptanz der Justiz. Damit sollten wir nicht experimentieren.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/referate/keine-bundesrichter-die-ihr-amt-in-der-lotterie-gewonnen-haben/