🗓 Aktuell

Vernehmlassungsantwort der SVP Kt. SZ zur Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen

Departement des Innern
Frau Landammann
Petra Steimen-Rickenbacher
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2160
6431 Schwyz

elektronisch an: di@sz.ch

Vorderthal, den 28.11.2021

Teilrevision Gesetz über soziale Einrichtungen:
Neuregelung Kostentragung bei stationären und ambulanten Kindsschutzmass- nahmen | Vernehmlassungsantwort

Sehr geehrte Frau Landammann
Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in oben erwähnter Angelegenheit.

Grundsätzliche Anmerkungen:

Die SVP des Kantons Schwyz und insbesondere deren Kantonsratsfraktion beurteilt das Wirken und Handeln der KESB – speziell was die Finanzen angeht – nach wie vor kritisch. Einzelne Fälle, welche medial und landesweit immer wieder für blankes Erstaunen sorgen, tragen nicht gerade dazu bei, dass die KESB an Vertrauen, Glaubwürdigkeit und an Akzeptanz innerhalb der Bevölke- rung hinzugewinnt – ganz im Gegenteil. Dahingehend wäre zu wünschen und aus Sicht der Steu- erzahler auch zu erwarten, dass die durch die KESB angeordneten und verfügten Entscheide samt Massnahmen vermehrt dem Prinzip des „Kosten-Nutzen-Verhältnisses“ unterzieht.

Weiter gilt es aus Sicht der SVP zu berücksichtigen:

  • Die angeordneten Massnahmen müssen auf deren Wirksamkeit hin auch laufend bzw. vermehrt überprüft werden. Gegebenenfalls gilt es auch korrigierend einzuwirken – not- falls auch mit Abbruch der Übung!
  • Es muss eine diesbezügliche Kostenobergrenze für sämtliche zu treffenden Massnahmen samt Folgekosten festgelegt werden (Stichwort: KESB-Fall einer Familie aus der Gemeinde Schübelbach von über Fr. 600`000.-!). Dahingehend sollte der Kanton bzw. das Departe- ment des Innern auch beim Bund vorstellig werden – da ansonsten die Kosten über die Jahre völlig aus dem Ruder laufen. Anstoss dazu geben könnte die Schweizerische Konfe- renz der kantonalen Gesundheitsdirektoren mit Druck auf den Bund bzw. das Eidgenössi- sche Parlament.

Mit der vorliegenden Teilrevision entsteht eine reine Kostenverlagerung – hin zum Kanton. An- statt die Ursache wird einmal mehr das Symptom (steigende Soziallasten infolge KESB-Fälle in den Gemeinden) bekämpft. Die Kosten bleiben bestehen! Dies und weitere kritische Anmerkun- gen und Überlegungen dazu hat denn auch die Mehrheit der SVP-Kantonsratsfraktion an der De- batte vom 5. Februar 2020 zum Ausdruck gebracht.

Entgegen der mehrheitlich ablehnenden Haltung der SVP-Fraktion wurde die Motion M 11/19 „Fairer Kostenverteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die KESB“ ange- nommen und als erheblich erklärt. Dies gilt es letztlich auch von Seiten der SVP zu akzeptieren – zumal in der Öffentlichkeit und in den Gemeinden das „Kostenverlagerungsprinzip“ hin zum Kan- ton im sozialen Bereich populär erscheint. So wurde auch die Kostenverlagerung und das Gesetz über Ergänzungsleistungen an der Volksabstimmung vom 26. September 2021 überdeutlich gut- geheissen. Anzumerken gilt hier auch die zukünftige Anpassung des innerkantonalen Finanzaus- gleichs. Hierbei sollen Gemeinden mit sogenannten Zentrumslasten (u.a. auch im Sozialbereich) spürbar entlastet werden.

Nebst den genannten kritischen Anmerkungen und Überlegungen erhofft sich die SVP aber durchaus auch eine positive Entwicklung aus der vorliegenden Teilrevision heraus. So hat der Kanton in Zukunft mehr Einsicht und Überblick über die Kosten, welche bei der KESB anfallen. Entsprechend soll dadurch auch seine Kontrollfunktion gestärkt werden. Dies gilt es – soweit möglich – aber auch zu nutzen!

Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen gemäss Synopse zur Vernehmlassungsvorlage:

Die SVP hat zu den einzelnen Paragraphen gemäss vorliegender Synopse keine inhaltlichen An- passungen, Änderungen und Ergänzungen vorzubringen. Die SVP kann der vorliegenden Teilrevi- sion grundsätzlich zustimmen – hält aber fest:

  • Dass eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons, welche über die vorgeschlagenen 50 Prozent hinausgeht bzw. hinausgehen sollte, von Seiten der SVP nicht unterstützt wird.

Abschliessende Fragen:

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision bitten wir um Klärung und Beantwortung folgender Fragen:

  • Gemäss erläuterndem Bericht auf Seite 12 unter 6.2 „Personelle Auswirkungen“ gibt es nur wage Ausführungen bzw. keine konkreten Angaben, was die Vorlage in personeller Hinsicht für Auswirkungen für den Kanton haben wird.
    Ist es wirklich nicht möglich, diese durchaus überschaubare und in unseren Augen mar- ginale Mehrbelastung auf bestehende Mitarbeiter innerhalb des Departements zu über- tragen – ohne dabei gleich Pensen erhöhen oder gar neue Stellen schaffen zu müssen?
  • Hat sich der Kanton bereits Überlegungen gemacht, wie man innerkantonale Sozialein- richtungen für KESB-Fälle den ausserkantonalen Sozialeinrichtungen vorziehen kann – konkret: Die „Wertschöpfung“ im Kanton halten, verstärken, in diesem Bereich ja gar ausbauen könnte?

Für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen richten wir dem Departement des Innern unse- ren Dank aus und hoffen auf eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

Freundliche Grüsse
SVP Kanton Schwyz

Kantonsrat Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Arbeitsgruppenleiter
„Gesundheit und Soziale Sicherheit“

Kantonsrat Roman Bürgi, Goldau
SVP-Kantonalparteipräsident

Vernehmlassungsantwort

Einladung zur ao. Generalversammlung 2024

EINLADUNG
zur
ao. Generalversammlung

Donnerstag, 12. Dezember 2024, 20.00 Uhr

Hotel Drei Könige
Paracelsuspark 1
8840 Einsiedeln

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung durch den Parteipräsidenten Roman Bürgi, Goldau

20.15 Uhr
ao. Generalversammlung 2024

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Protokoll Generalversammlung vom 12. März 2024
  4. Budget 2025
  5. Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Budget 2025
  6. Terminkalender 2025
  7. Parteiprogramm 2025 – 2029
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich spätestens 5 Tage vor der Versammlung, bis am 5. Dezember 2024 bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 6.11.2024

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Präsident Roman Bürgi
Sekretär Samuel Lütolf

Einladung

Nein zum Impfzwang und zum Angriff auf unsere Kinder

Medienmitteilung

Offensichtlich spart sich der Bundesrat die Verschärfung der Corona-Massnahmen für nach der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz auf. Die SVP weist weitere Verschärfungen bei den Corona-Massnahmen entschieden zurück: Sie wird auch nach dem 28. November 2G, ein Impfobligatorium und das Durchimpfen von Minderjährigen bekämpfen. Weil die Wirksamkeit der Impfstoffe punkto Ansteckungsschutz nach einigen Monaten massiv nachlässt, machen aus Sicht der SVP einzig vermehrte Tests epidemiologisch Sinn. Die Tests müssen wieder gratis werden. Zum Schutz der Risikogruppen braucht es ausserdem mehr Tests in Spitälern und Pflegeeinrichtungen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Corona-Massnahmen erst nach der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz wieder verschärfen will. Die SVP lehnt weitere Corona-Verschärfungen klar ab. Auch die Pläne von Kantonen, die Freiheits- und Grundrechte weiter einzuschränken, sind nicht zielführend. Sämtliche Massnahmen müssen verhältnismässig, vernünftig und wirksam sein.

Auf dieser Basis verfolgt die SVP seit Beginn der Pandemie eine glasklare Strategie: Die Risikogruppen müssen geschützt werden, ohne dass die Freiheit von Gesellschaft und Wirtschaft unnötig und willkürlich beschnitten wird. Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind hier in der Pflicht: Sie müssen endlich effizient dafür sorgen, dass Menschen über 65 geschützt sind. Insbesondere in Pflegeinstitutionen sind mehr Tests angebracht. Angesichts der Tatsache, dass die Impfstoffe nach wenigen Monaten nicht mehr vor der Ansteckung mit dem Virus schützen, bieten Tests mehr Sicherheit als ein Zertifikat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat noch immer nicht in aller Deutlichkeit dazu Stellung nimmt, dass die Schutzwirkung vor Ansteckungen – je nach Impfstoff – viel schneller und stärker nachlässt als angenommen. Der Bundesrat muss hier endlich klar kommunizieren.

Der Bund hat in diesem zentralen Bereich versagt: Die Impfstrategie muss gezielt ältere Menschen und Vorerkrankte ansprechen, auch bei der sogenannten Booster-Impfung. Statt für ihre Sicherheit zu sorgen, gibt der Bund lieber Millionen von Franken für Propagandakonzerte vor leeren Rängen aus, bei denen sich ausgewählte Staatskünstler eine goldene Nase verdienen.

Nein zur Impflicht

Die willkürlichen und nicht-evidenzbasierten Massnahmen des Chaos-Krisenmanagements von SP-Bundesrat Alain Berset haben nicht nur ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlt, sondern das Vertrauen in die Politik erschüttert und die Gesellschaft tief gespalten. Darum fordert die SVP mit Nachdruck:

  • Es darf kein 2G geben.
  • Ein Impfobligatorium kommt nicht infrage.
  • Kein Durchimpfen der Kinder. Der Körper gehört nicht dem Staat, jeder und jede hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Der Bund muss endlich eingestehen, dass das Zertifikat eine Scheinsicherheit darstellt, weil die Schutzwirkung der Impfung vor Ansteckung nach vier bis 7 Monaten gegen Null tendiert.
  • Tests müssen wieder gratis sein. Die zahllosen Impfdurchbrüche belegen, dass nur das Testen Sicherheit gewährt.
  • Im Schweizer Rechtsstaat darf es keine Entlassungen und Aussperrungen geben aufgrund des Impfstatus oder von 2G.
  • Der Grenzschutz muss verstärkt werden. Zurzeit kommen täglich Grenzgänger und Illegale in die Schweiz – letztere tauchen zudem unter. Gleichzeitig dürfen Schweizer ohne Zertifikat nicht einmal mehr einen Kaffee trinken gehen.

Fazit: Die SVP lehnt die Zwangsimpfung von Kindern, die Impfpflicht für alle sowie ein Arbeitsverbot für Ungeimpfte entschieden ab. Um die Krise endlich effizient zu bewältigen, fordert die SVP die Aufstockung der Intensivplätze und eine Ausbildungsoffensive für das nötige Personal (statt, wie absurderweise geschehen, während der Pandemie die Kapazitäten abzubauen). Die Restriktionen für die kaum von Corona betroffene Bevölkerung sind aufzuheben.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/nein-zum-impfzwang-und-zum-angriff-auf-unsere-kinder/

SVP will Regulierungskosten senken

Von Thomas Haas, Kantonsrat, Lachen

Am letzten Mittwoch hat der Schwyzer Kantonsrat ein SVP-Postulat erheblich erklärt, welches unsere Schwyzer KMU und unsere Bürger vor übermässigen Regulierungskosten schützen will. Konkret fordert die SVP eine sogenannte Regulierungskostenbremse. Das bedeutet, dass die Regierung neu bei jeder Vorlage ausweisen muss, welche Kosten der Wirtschaft und dem Bürger durch die neue Vorschrift aufgebürdet werden. Falls eine gewisse Kostengrenze überschritten wird oder eine genügend grosse Anzahl von Bürgern oder KMU betroffen sind, soll eine erhöhte Anforderung an das Abstimmungsmehr im Kantonsrat gestellt werden (so wie wir dies von der Schuldenbremse kennen). Es sollte meines Erachtens selbstverständlich sein, dass wir als Gesetzgeber die Folgekosten unserer Regulierungen ausweisen. Die KMU-freundlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus FDP und SVP haben dem Postulat gemeinsam zum Durchbruch verholfen. Dagegen wehrten sich praktisch geschlossen die Mitte, glp und SP – obschon sie sich selber gerne als «KMU-freundlich» bezeichnen. Sie fürchten vor allem um ihre Stimmkraft bei der Heraufsetzung des Abstimmungsmehrs. Aber wie hat ein Kantonsratskollege gesagt: «Vor Politiker muss man sich in Acht nehmen. Wir müssen uns vor dem Regulierungswahn schützen.» Treffender kann man es nicht mehr formulieren.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/partei/editorials/svp-will-regulierungskosten-senken/

SVP will Steuersenkung von 30 Prozent

Medienmitteilung

Der Schwyzer Finanzhaushalt ist dank der bürgerlichen Finanzpolitik ausgezeichnet aufgestellt. Namentlich die hohe Eigenkapitalquote und der grosse Überschuss im Jahr 2021 erlauben definitiv eine signifikante Senkung des Steuerfusses. Der Vorschlag der Regierung einer Senkung von 20% ist aus Sicht der SVP zu wenig. Die Analyse der SVP ergibt eine optimale Senkung von 30% einer Einheit.

Neben der Forderung der Regierung für eine Steuersenkung von 20% stehen weitere Vorschläge für Steuersenkungen von bis zu 40% im Raum. Für die SVP ist klar: Der Kanton soll dem Bürger und den KMU nicht mehr Steuern entziehen als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Angesichts des Eigenkapitals von fast CHF 700 Mio. und dem budgetierten Überschuss von CHF 80 Mio. im Jahr 2022 ist eine weitergehende Senkung des Steuerfusses als die vom Regierungsrat beantragten 20% angezeigt. Die Analyse hat nun gezeigt, dass eine Steuersenkung von knapp über 30% je Einheit optimal wäre.

Einmal mehr stellt sich aber heraus, dass der Hund beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) begraben ist, denn der Kanton Schwyz stösst bei den Vermögenssteuern an dessen natürliche Untergrenze. Die sogenannte Grenzabschöpfungsrate liegt bei einer Steuerfuss-Senkung von 30% bei 97.33%. D.h. eine höhere Steuerfuss-Senkung würde dazu führen, dass der Kanton auf neu zugezogene Vermögen mehr in den NFA abliefern müsste als er an Steuern einnimmt. Hier zeigen sich die negativen Folgen des NFA deutlich. Die SVP Kanton Schwyz hat bereits bei der Abstimmung im Jahr 2014 eindringlich davor gewarnt. Die Plünderung der Schwyzer Staatskasse durch Bundesbern wird immer unerträglicher. Wir tragen Sorge zu Finanzhaushalt und schaffen attraktive Konditionen für die Bevölkerung, dies währenddessen andere Kantone und allen voran deren linksgrün dominierten Städte das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster werfen. In Zukunft sind deshalb Lösungen gefragt, um aus dieser «Geiselhaft» des NFA auszubrechen.

Die SVP wird den Antrag für eine 30-Prozentige Steuersenkung in der Kantonsratsdebatte als Kompromisslösung einbringen. SVP-Fraktionspräsident Thomas Haas, Lachen, sagt dazu: «Da eine Steuersenkung von 40% dazu führen würde, dass Bürger und KMU neue Vermögen im Kanton Schwyz quersubventionieren müssten, beantragt die SVP dem Kantonsrat eine Senkung um 30% bzw. einen Steuerfuss von 120%. Dies führt zu einer allgemeinen signifikanten und spürbaren steuerlichen Entlastung der Bürger im Kanton Schwyz.»

Leistung lohnt sich nicht mehr

In den Sümpfen von Bern – Episode 165

«Muesch hert schaffe, denn chasch dr au öpis leiste!» So hat man früher die Menschen zur Leistung ermuntert. Doch stimmt das im heutigen Leben überhaupt noch? Umfragen zeigen, dass zwei von drei Befragten nicht mehr daran glauben, dass sich Leistung wirklich lohnt. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.

Die SVP sagt 3x Nein am 28. November 2021

Medienmitteilung

Am 2. November 2021 hat die SVP Kanton Schwyz im Restaurant Pension Betschart in Ibach die Parteiversammlung abgehalten. Die Versammlung musste in einem gedeckten Aussenbereich und entsprechenden Schutzkonzept stattfinden damit auch Mitglieder ohne Zertifikat teilnehmen konnten. Die SVP lehnt die diskriminierende und willkürliche Zertifikatsplicht ab und stellt sich klar gegen diese Spaltung der Bevölkerung. Für den bevorstehenden eidgenössischen Abstimmungssonntag empfiehlt die SVP Kantonalpartei 3x Nein.

Die Pflegeinitiative wird von der SVP-Basis klar abgelehnt. Anerkannt wird, dass in Bezug auf die schwierigen Arbeitsbedingungen ganz klar ein Handlungsbedarf besteht. Mit der vorliegenden Gewerkschaftsinitiative will man die Pflege aber akademisieren, dies wird nicht die gewünschten Verbesserungen bringen. Der Contra-Referent und Aargauer Nationalrat Andreas Glarner sagte dazu: «Wer wirklich etwas für die Pflegenden tun will, lehnt die Initiative ab. Damit tritt der indirekte Gegenvorschlag automatisch per 1. Januar 2021 in Kraft. Dieser nimmt die wichtigsten Anliegen auf und setzt diese vor allem schnell um.»

Zur Justiz-Initiative fasst die Parteiversammlung deutlich die NEIN-Parole. Der Pfäffiker SVPKantonsrat Dr. Alexander Lacher traf es mit seiner Aussage auf den Punkt: «Die Initiative gibt vor ein Problem zu lösen, das so eigentlich gar nicht existiert.». Die Initiative behauptet nämlich, die Justiz in der Schweiz sei nicht mehr unabhängig. Dass die Wahl der Bundesrichter im Losverfahren die besseren Resultate bringt, als die Wahl durch die gewählten Volksvertreter in National- und Ständerat, darf stark bezweifelt werden.

Als letzte Vorlage wurden die Änderungen des Covid-19-Gesetzes beraten. Nationalrat Marcel Dettling setzte sich als Referent für ein Nein ein. Dettling sagt dazu: «Anfang September hat der Bundesrat ohne epidemiologische Notwendigkeit mit der Ausweitung der Zertifikatpflicht im Inland einen faktischen Impfzwang eingeführt und unsere Gesellschaft gespalten. Das dürfen wir so nicht akzeptieren!»

Die Versammlung bestätigte dies und empfiehlt der Bevölkerung ganz klar ein NEIN zur Änderung des Covid-19-Gesetzes am 28. November. Im Vordergrund steht, dass die aktuell geltende und diskriminierende Zertifikatspflicht unbedingt wieder rückgängig gemacht werden muss. Es darf nicht sein, dass ein Teil der Bevölkerung vom öffentlichen Leben faktisch ausgeschlossen wird. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen und aufhetzen! Diese Spaltung der Bevölkerung lehnt die SVP klar und deutlich ab.

Die Schwyzer SVP ist der Meinung, dass Freie Bürgerinnen und Bürger keine Bevormundung durch den Staat brauchen. Sie brauchen kein Zertifikat fürs Leben. Deshalb empfiehlt die SVP klar NEIN zum Covid-Gesetz und fordert die Freiheit zurück!

Nein zum Covid-19-Gesetz

Leserbrief

Mit der neuerlichen Abstimmung vom 28. November 2021 über die anhaltenden, unverhältnismässigen und bisweilen rechtswidrigen Corona-Schutz- und Hygienemassnahmen erhalten wir eine zweite Chance Nein zu sagen. Genau wie einst die alten Eidgenossen zu Willhelm- Tells-Zeiten liegt es auch an uns (dem Volk und Souverän) die Herrschenden wieder zur Besinnung zu bringen. Im Gegensatz zu damals herrschen Vögte und Tyrannen nicht mehr von Schlössern und Burgen herab aufs „gemeine Volk“, sondern sitzen an den Schalthebeln in Bern, den jeweiligen Kantonsregierungen und in den von uns Steuerzahlern bequem eingerichteten Büroräumlichkeiten der ausufernden Verwaltung.

Während nun mehr über 18 Monaten herrscht hierzulande ein unwürdiges Treiben. Direktdemokratische Grundrechte (u.a. die Versammlungs-, Rede und Gewerbefreiheit) werden durch polizeiliche Massnahmen unterbunden bzw. stark eingeschränkt. Wer sagt, was er zum Thema denkt, wird als Querulant, Verschwörungstheoretiker – ja gar am Tode von den angeblich abertausenden an oder mit Corona-Verstorbenen mitverantwortlich gemacht. Fakt ist, dass bei den angeblich über 11`000 an oder mit Corona-Verstorbenen weniger als 100 Personen (!) unter 50 Jahre alt waren. Tyrannisiert durch all die getroffenen Massnahmen wird aber die gesamte Bevölkerung! Selbst als Kantonsparlamentarier erhält man auf entsprechende Fragen keine konkreten Antworten, wird mit pauschalen Floskeln zugedeckt – Kritik unerwünscht! Die Grundlage für derartige Einschränkungen unserer Grundrechte mit all den absurden Massnahmen fehlt somit bis heute. Es gab und gibt keine Evidenz für all das Verbrechen, was uns als bisweilen freie Bürger in einem freien Land angetan wurde. Gegipfelt im indirekten Impfzwang, verbunden mit der totalitären Zertifikatsplicht. Soll sich doch jeder und jede reinspritzen was er oder sie möchte aber bitte lasst alle in Ruhe, welche bewusst darauf verzichten. Komisch auch, dass hier das Wort Diskriminierung von offizieller Seite nie ins Feld geführt wird. Während man an unseren Schulen im Sportunterricht nicht einmal mehr das Spiel: „Wer hat Angst vom schwarzen Mann?….“ durchführen darf – demgegenüber aber in Zeiten des Gender-Wahnsinns alle Minderheitsformen und Arten an unseren Schulen hochlebt und in die Köpfe der Jugendlichen implementiert! – können wir als Ungeimpfte kurzerhand aus Teilen und Bereichen des öffentlichen Lebens auf diskriminierende Art und Weise ausgeschlossen werden. Spätestens bei den nächsten Wahlen sind Politikerinnen und Politiker, welche sich gegen unsere Freiheit und unsere verfassungsmässigen Grundrechte aussprachen und sich weiterhin als moderne Tyrannen und Vögte aufspielen, aus Amt und Würden zu entfernen. Konsequent und Querbeet über alle Parteien hinweg!

So schworen sich einst die alten Eidgenossen auf dem Rütli: „Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr. Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. Wir wollen trauen auf den höchsten Gott und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.“ Es reicht! Lassen wir den Freiheitsgedanken von damals wieder hochleben. Es wird Zeit, dass wir unsere Freiheit und verfassungsmässigen Grundrechte endlich wieder erlangen. Stimmen wir am 28. November 2021 überzeugt und voller Inbrunst Nein zum gefährlichen Covid-19-Gesetz.


Bernhard Diethelm, Vorderthal SZ
SVP-Kantonsrat / nicht geimpft

«Nein» für die Pflege und gegen ein ungebremstes Kostenwachstum


Von Albert Rösti, Nationalrat, Uetendorf (BE)

In Anbetracht der fehlenden Arbeitskräfte in der Pflege haben Bundesrat und Parlament diese Forderungen aufgenommen und über alle Fraktionen hinweg einen sehr grosszügigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der fünf von diesen sechs Anliegen praktisch vollständig erfüllt. Der Erfüllungsgrad dürfte dank der sofortigen Inkraftsetzung der beschlossenen Massnahmen bei einem Nein zur Initiative sogar grösser und wirkungsvoller sein zur Problemlösung als die Initiative selbst. Bei einem Ja zur Initiative würde die Diskussion zur Umsetzung mit ungewissem Ausgang von vorne beginnen und entsprechend der Vorgabe in der Initiative vier Jahre dauern.

Die Pflegeinitiative beinhaltet sechs konkrete Forderungen:

  • eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen
  • der Einsatz der Pflegenden entsprechend ihren Kompetenzen und Ausbildung
  • die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung
  • anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen
  • die Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung ohne ärztliche Verordnung
  • eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen

Mit der Ausbildungsinitiative mit finanziellen Mitteln von fast einer Milliarde Franken könnte die Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen rasch erhöht werden. Damit einher geht automatisch, dass dann die Leute entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden könnten und Unter- oder Überforderungen vermieden würden. Die Ausbildungsinitiative ermöglicht gleichzeitig die berufliche Entwicklung für alle Pflegenden, zumal die Offensive auch eine Unterstützung der Lebenshaltungskosten vorsieht. Mit mehr gut ausgebildeten Pflegenden lassen sich auch die Arbeitsbedingungen verbessern, zumal diese von der Verfügbarkeit von ausreichenden qualifizierten Arbeitskräften mitbeeinflusst werden. Ebenso sieht der Gegenvorschlag eine direkte Abrechnung von Leistungen gegenüber der Krankenkasse vor.

Das Parlament hat beim indirekten Gegenvorschlag aber ebenso dafür gesorgt, dass sich die Kostensteigerungen für die Prämienzahler in Grenzen halten. So werden die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern angehalten, Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, abzuschliessen. Demgegenüber müsste mit der Initiative ohne diese Einschränkung mit einem ungebremsten Kostenwachstum gerechnet werden. Das wäre nicht zu verantworten.

Der einzige mit dem Gegenvorschlag nicht übernommene Punkt ist die Regelung zur Abgeltung der Pflegeleistungen. Der Gegenvorschlag setzt mit der Gewährung von Beiträgen an Lebenshaltungskosten immerhin bei den fehlenden oder zu tiefen Einnahmen bei den Auszubildenden an. Ansonsten obliegt die Abgeltung der Pflegeleistungen den Kantonen und den Sozialpartnern. Eine Regelung in der Verfassung auf Bundesebene für eine einzelne Berufsgruppe wäre systemwidrig und widerspricht der geltenden Kompetenzordnung.

Im Übrigen hält der Bundesrat in der Botschaft zur Initiative folgendes fest: «Artikel 117c lässt keine explizite Aussage zur Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Kantonen zu. Aus einer systematischen Perspektive wäre es wenig kohärent, dass dem Bund ohne jede Präzisierung neue Kompetenzen in einem angestammten Aufgabenbereich wie der Gesundheitsversorgung zugesprochen werden sollte.»

Die Pflege kann also nur mit einem Nein zur Pflegeinitiative rasch und wirkungsvoll gestärkt werden, weil dann der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Ob bei einem Ja zur Initiative je die gleiche Wirkung erzielt werden kann, ist offen und wenn ja, dann erst in einigen Jahren und mit unabsehbaren nicht vertretbaren Kostenfolgen.

Nach dem Motto «Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» stimmt Nein zur Initiative, wer einerseits die Pflegenden unterstützen will und andererseits gegen ein ungebremsten Kostenwachstum im Gesundheitsbereich ist.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/editorials/nein-fuer-die-pflege-und-gegen-ein-ungebremstes-kostenwachstum/